Arbeit, Personal, HR
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Gestaltung und Prüfung von
Arbeitsverträgen und verwandten
Verträgen (Freie Mitarbeit)
•
Gestaltung und Organisation von
Betrieben
(Betriebsverfassungsrecht,
Arbeitsschutz etc.)
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Beratung von Arbeitgebern
•
Compliance
•
Beratung von Arbeitnehmern
(insbesondere Führungskräfte,
Geschäftsführer)
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Prüfung, Durchsetzung und Abwehr
von Ansprüchen
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Kündigungsschutzprozesse (einschl.
Aufhebungsverträge)
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Beschäftigtendatenschutz
FISCHER & PARTNER RECHTSANWÄLTE
Auf
Arbeitgeberseite
beraten
wir
im
gesamten
Spektrum
des
Arbeitsrechts,
insbesondere
in
der
Gestaltung
betrieblicher
Organisationen
(Compliance,
Datenschutz),
der
Gestaltung
von
Anstellungsverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Arbeitgeber
und
Arbeitnehmer
(insbesondere
Führungskräfte)
gleichermaßen
beraten
und
vertreten
wir
in
außergerichtlichen
und
gerichtlichen
Streitigkeiten,
insbesondere
in
Kündigungsschutzprozessen,
Geltendmachung
und
Abwehr
von
Ansprüchen
jeder
Art,
Mediationsverfahren sowie in Vergleichsverhandlungen.
Wir
beraten
auch
in
angrenzenden
Rechtsbereichen.
Ein
besonderer
Schwerpunkt
liegt
im
Bereich
der
Haftung
von
Organen
(Vorstände,
GmbH-Geschäftsführer,
einschl.
D&O-
Versicherung),
aber
auch
im
Bereich
des
Rechts
der
freien
Mitarbeiter
und
des
Handelsvertreters.
Ein
weiterer
besonderer
Schwerpunkt
liegt
in
der
Beratung
und
Vertretung
von
Teilnehmern
am
professionellen
Sport
(Lizenzfußballspieler,
Trainer,
Sportdirektoren).