Arbeit, Personal, HR

Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen und verwandten Verträgen (Freie Mitarbeit) Gestaltung und Organisation von Betrieben (Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsschutz etc.) Beratung von Arbeitgebern Compliance Beratung von Arbeitnehmern (insbesondere Führungskräfte, Geschäftsführer) Prüfung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen Kündigungsschutzprozesse (einschl. Aufhebungsverträge) Beschäftigtendatenschutz
FISCHER & PARTNER RECHTSANWÄLTE
Auf Arbeitgeberseite beraten wir im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts, insbesondere in der Gestaltung betrieblicher Organisationen (Compliance, Datenschutz), der Gestaltung von Anstellungsverträgen und Betriebsvereinbarungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer (insbesondere Führungskräfte) gleichermaßen beraten und vertreten wir in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten, insbesondere in Kündigungsschutzprozessen, Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen jeder Art, Mediationsverfahren sowie in Vergleichsverhandlungen. Wir beraten auch in angrenzenden Rechtsbereichen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich der Haftung von Organen (Vorstände, GmbH-Geschäftsführer, einschl. D&O- Versicherung), aber auch im Bereich des Rechts der freien Mitarbeiter und des Handelsvertreters. Ein weiterer besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Teilnehmern am professionellen Sport (Lizenzfußballspieler, Trainer, Sportdirektoren).