Insolvenz, Sanierung, Haftung
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Insolvenz- und Sanierungsberatung
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Beratung von Organen (Vorstände,
Geschäftsführer)
•
Beratung von Privatpersonen
(Verbraucher, Privatinsolvenz)
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Erarbeitung von Insolvenzanträgen
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Erarbeitung von Sanierungsplänen
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Verhandlungen mit Gläubigern,
insbesondere mit Banken
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Beratung und Vertretung in
Gläubigerausschüssen
•
Beratung und Vertretung von
Gläubigern
•
Inkasso und
Forderungsmanagement
FISCHER & PARTNER RECHTSANWÄLTE
Im
Bereich
des
Insolvenzrechts
bieten
wir
umfassende
Beratung
für
Unternehmen
und
Privatpersonen
in
finanziellen
Schwierigkeiten.
Unser
Team
steht
Ihnen
bei
der
Insolvenz-
und
Sanierungsberatung
zur
Seite,
erarbeitet
Insolvenzanträge
und
entwickelt
Sanierungspläne,
um
eine
nachhaltige
Lösung
zu
finden.
Wir
vertreten
unsere
Mandanten
sowohl
auf
Schuldnerseite,
aber
auch
auf
Gläubigerseite.
Der
Kern
unserer
Tätigkeit
bildet
die
Abwehr
und
die
Durchsetzung
von
Haftungsansprüchen,
Vertretung
in
Anfechtungsprozessen,
Insolvenz-
und
Sanierungsberatung
(einschließlich
die
Erstellung
von
Insolvenzanträgen
und
Sanierungsplänen).
Wir
vertreten
unsere
Mandanten
umfassend
außergerichtlich,
aber
auch
gerichtlich
(einschließlich
Inkasso-
und
Forderungsmanagement).
Schließlich
vertreten
und
beraten
wir
unsere
Mandanten
in
mit
dem
Insolvenzrecht
anverwandten
Rechtsgebieten.
Zu
nennen
sind
hier
Fragen
der
Strafbarkeit
von
Organen,
aber
auch
dienst-
und
arbeitsrechtliche Sachverhalte.