Insolvenz, Sanierung, Haftung

Insolvenz- und Sanierungsberatung Beratung von Organen (Vorstände, Geschäftsführer) Beratung von Privatpersonen (Verbraucher, Privatinsolvenz) Erarbeitung von Insolvenzanträgen Erarbeitung von Sanierungsplänen Verhandlungen mit Gläubigern, insbesondere mit Banken Beratung und Vertretung in Gläubigerausschüssen Beratung und Vertretung von Gläubigern Inkasso und Forderungsmanagement
FISCHER & PARTNER RECHTSANWÄLTE
Im Bereich des Insolvenzrechts bieten wir umfassende Beratung für Unternehmen und Privatpersonen in finanziellen Schwierigkeiten. Unser Team steht Ihnen bei der Insolvenz- und Sanierungsberatung zur Seite, erarbeitet Insolvenzanträge und entwickelt Sanierungspläne, um eine nachhaltige Lösung zu finden. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl auf Schuldnerseite, aber auch auf Gläubigerseite. Der Kern unserer Tätigkeit bildet die Abwehr und die Durchsetzung von Haftungsansprüchen, Vertretung in Anfechtungsprozessen, Insolvenz- und Sanierungsberatung (einschließlich die Erstellung von Insolvenzanträgen und Sanierungsplänen). Wir vertreten unsere Mandanten umfassend außergerichtlich, aber auch gerichtlich (einschließlich Inkasso- und Forderungsmanagement). Schließlich vertreten und beraten wir unsere Mandanten in mit dem Insolvenzrecht anverwandten Rechtsgebieten. Zu nennen sind hier Fragen der Strafbarkeit von Organen, aber auch dienst- und arbeitsrechtliche Sachverhalte.